Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Instituts für publizistische Ausbildung e.V. - im Weiteren ifp genannt.

Das ifp bietet neben einer studien- und volontariatsbegleitenden Journalismusausbildung auch allgemein zugängliche Kurse für Journalist*innen und journalistische Trainings für Nicht-Journalist*innen an.

Zudem vermietet das ifp Gästezimmer, Seminarräume und Studios (mit und ohne Verpflegung).

Für diese Kurse (Weiterbildungen, Modulseminare) und Vermietungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sich nicht aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

Anmeldung / Teilnahmebeitrag

Die Anmeldung kann schriftlich per Post bzw. E-Mail oder online erfolgen und wird vom ifp bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Buchungsvertrag verbindlich zustande. Anmeldungen sind erst verbindlich, wenn sie vom ifp schriftlich bestätigt worden sind. Das ifp behält sich vor, aus fachlichen Gründen bei den Seminarteilnehmenden eine Auswahl zu treffen.

Maßgeblich ist der im Seminarprogramm ausgewiesene Teilnahmebeitrag, soweit nicht ausdrücklich ein abweichender Betrag schriftlich vereinbart wurde. Der Teilnahmebeitrag ist grundsätzlich vor Seminarbeginn zur Zahlung fällig.

Rücktritt von Teilnehmenden

Teilnehmende können mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Für die Erstattung des bereits bezahlten Teilnahmebeitrags gelten folgende Staffeln:

Wenn eine Anmeldung zu einem Seminar vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet.

Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.

Bei den Grund- und Aufbaukursen für Volontär*innen an Tageszeitungen gelten nachfolgende Ausfallgebühren:

Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs I vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.

Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs II nach der Teilnahme am Grundkurs I zurückgezogen wird, werden 25 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars werden 50 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.

Wenn eine Anmeldung zum Aufbaukurs vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.

Bei Kunden in den Kursen für Volontär*innen in christlichen Medien gelten nachfolgende Ausfallgebühren:

Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs I vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.

Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs II nach der Teilnahme am Grundkurs I zurückgezogen wird, werden 25 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars werden 50 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.

Wenn eine Anmeldung zum Aufbaukurs I vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.

Wenn eine Anmeldung zum Aufbaukurs II nach der Teilnahme am Aufbaukurs I zurückgezogen wird, werden 25 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars werden 50 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.

Wenn eine Anmeldung zum Spezialseminar, Auftaktwochenende oder Modul vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent des Teilnahmebeitrags berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.

Für Teilnehmende der Kursreihe "Journalistisches Training für Mitarbeitende in der Kirche" gelten nachfolgende Ausfallgebühren: 

Verbindliche Anmeldung und Zahlungspflicht
Mit der verbindlichen Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Teilnahme an allen vier einwöchigen Kursmodulen sowie zur Bezahlung des vollständigen Kursbeitrags.
Kann ein einzelner Termin oder ein einzelnes Kursmodul nicht wahrgenommen werden, fallen dennoch die vollen Kosten an; die Berechnung erfolgt innerhalb des laufenden Kalenderjahres.

Stornierung und Nachholmöglichkeiten
Eine Stornierung einzelner Kursmodule oder einzelner Kurstage ist nicht möglich.
Es besteht kein Anspruch darauf, versäumte Kurstage oder -module zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Kulanzregelung (freiwillige Leistung)
Als freiwillige Kulanzleistung besteht folgende Möglichkeit:
Findet im Folgejahr im Rahmen eines nachfolgenden Kurses ein inhaltlich gleiches Modul statt, kann dieses ohne zusätzliche Kosten nachgeholt werden.
Sollte kein inhaltlich gleiches Modul angeboten werden, kann stattdessen die Teilnahme an einem inhaltlich ähnlichen Modul des ifp ermöglicht werden.
Ein Rechtsanspruch auf diese Kulanzregelung besteht jedoch nicht.

Absage / Verschiebung von Seminaren

Melden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung des Seminars unzumutbar machen, behält sich das ifp vor, Seminare zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage durch das ifp werden geleistete Teilnahmebeiträge zurückerstattet. Bei zeitlicher Verschiebung des Kurses können  Teilnehmende unter Erstattung bereits geleisteter Gebühren vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche weiteren Ansprüche gegen das ifp sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Umfang und Inhalt der Seminare

Der Umfang sowie der Inhalt der jeweiligen Seminare ergeben sich aus dem Seminarprogramm. Das ifp behält sich geringfügige inhaltliche Änderungen der Seminare vor und kann jederzeit Ersatzreferent*innen, z.B. bei Erkrankung, stellen. Dies berechtigt Teilnehmende weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Teilnahmebeitrags.  

Seminarunterlagen

Sämtliche während des Seminarbetriebes von Auszubildenden des ifp erstellten Arbeitsergebnisse (Video, Audio, Bild) werden dem ifp unentgeltlich zur vollständigen Nutzung überlassen, insbesondere zur Vervielfältigung und weiteren Nutzung während des Ausbildungsbetriebes sowie zur Ausstrahlung etwa bei der Mediaschool Bayern.

Unterkunft

Während der Seminare gilt die Hausordnung des ifp. 

  • Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet.
  • Essen ist in den technischen Einrichtungen (Studios, Schnittraum) nicht gestattet. Se­minarleitungen können in ihren Kursen auch das Essen in Seminarräumen untersagen.
  • In den Studios und im Schnittraum sind nur Getränke in verschließbaren Gefäßen ge­stattet.
  • Haustiere sind im ganzen Haus mit Rücksicht auf Allergiker nicht zugelassen (außer Begleithunde). 

Haftungsbegrenzung

Die Haftung des ifp und seiner Mitarbeitenden für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Buchung für Tagesveranstaltungen und mehrtägige Veranstaltungen

Der/die Veranstalter*in verpflichtet sich, spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung das Programm und eine Teilnahme- bzw. Übernachtungsliste vorzulegen. Einzelabrechnungen mit Teilnehmenden sind – mit Ausnahme von Getränken und Telefonkosten – nicht möglich.

Führt ein*e Kund*in eine gebuchte Veranstaltung (ggf. mit Übernachtungen) nicht durch, aus Gründen, die das ifp nicht zu vertreten hat, so erhebt das ifp folgende pauschale Ausfallentschädigung für gebuchte Übernachtungen und Raummieten:

  • Bis 4 Wochen (29 Kalendertage) vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde kostenfrei stornieren: 0 % Ausfallentschädigung.
  • 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (28. bis 8. Tag): 50 % Ausfallentschädigung
  • 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn (7. bis 3. Tag):  80 % Ausfallentschädigung
  • 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % Ausfallentschädigung

Mahlzeiten und Catering können bis Dienstag der Vorwoche abbestellt oder reduziert werden. Bei späteren Abbestellungen oder Reduzierungen werden diese mit 100 % in Rechnung gestellt.

Bei Abweichungen von dem uns bekanntgegebenen Inhalt der Veranstaltung ist das ifp berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Der/die Veranstalter*in verpflichtet sich, eine*n Verantwortliche*n zu benennen. Diese Ansprechperson muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein oder eine Vertretung benennen und einweisen.

Zimmerbuchungen / Frühstück

Kostenlose Stornierung bis 12.00 Uhr am Vortag. Erfolgt die Absage nach 12.00 am Vortag der Anreise werden 100 Prozent des vereinbarten Buchungspreises in Rechnung gestellt.
Frühstück kann nur bis Dienstag der Vorwoche der Anreise kostenlos storniert werden. Erfolgt die Absage später, werden 100 % des Preises in Rechnung gestellt.

Datenschutz

Aus organisatorischen Gründen speichert das ifp die Daten von Teilnehmer*innen (Name, Adresse, Bankverbindung). Sofern gewünscht, kann diese Datenspeicherung nach Beendigung des besuchten Seminares/Übernachtung gelöscht werden.  

Salvatorische Klausel

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München.

München, 26.11.2025

Isolde Fugunt, Journalistische Direktorin und Geschäftsführerin