Spezialseminar: Sicher berichten
Wie sollte in Redaktionen mit Polizeimeldungen umgegangen werden? Welche Rechte haben Journalist*innen bei Demos? Darüber diskutieren wir mit Fachleuten aus Polizei, Medien, und Verbänden.
25.04.2025 bis 27.04.2025, Tutzing
- Für Volontär*innen und Stipendiat*innen in Ausbildung
- In Kooperation mit der Akademie für Politische Bildung in Tutzing (APB)
- Sicherheitstraining für Journalist*innen
- Referierende aus der Praxis
- Von Freitagabend bis Sonntagmittag
Worum es geht
- Von erfahrenen Journalist*innen lernen
- Erfahrungsaustausch über Situationen aus dem eigenen Alltag
- Austausch und Diskussion mit Polizist*innen
- Das Verhältnis zwischen Polizei und Medien besser verstehen
- Die eigenen Rechte beispielsweise auf Demos kennen
Das Verhältnis zwischen Polizei und Medien
Medienschaffende, die von Demos berichten, fühlen sich bisweilen von der Polizei im Stich gelassen oder sogar in ihrer Arbeit behindert. Aktivist*innen kritisieren, dass Redaktionen Informationen der Polizei unkritisch übernehmen. Sicher berichten ist deshalb zum einen ein Anspruch, den Redaktionen gegenüber der Polizei formulieren: Sie möchten, dass ihre Reporter*innen geschützt werden. Sicher berichten ist aber auch ein Auftrag an den Journalismus: Menschen, die sich informieren wollen, erwarten zu Recht, dass Medien ihre Quellen sorgfältig prüfen – auch wenn es die Polizei ist.
In unserem Praxisseminar für den journalistischen Nachwuchs in Kooperation mit der Akademie für Politische Bildung in Tutzing (APB) fragen wir: Wie sollte in Redaktionen mit Polizeimeldungen umgegangen werden? Welche Rechte haben Journalist*innen bei Demos? Was tun, wenn es zu Gewalt kommt? Darüber diskutieren wir mit Fachleuten aus Polizei, Medien, Verbänden und der Wissenschaft. Außerdem stehen praktische Übungen auf dem Programm.
Teilnahmebeitrag
- Das Spezialseminar findet an der Akademie für Politische Bildung in Tutzing statt. Dort wirst du auch untergebracht und verpflegt.
- Als ifp-Stipendiat*in besuchst du während deiner Ausbildung zwei Spezialseminare.
Für diese beiden Seminare gilt:
- keine Seminargebühr, keine Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- Fahrtkosten-Erstattung nach den üblichen ifp-Bedingungen
Für Spezialseminare, die darüber hinaus besucht werden, gilt:
- keine Seminargebühr, keine Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- Fahrtkosten-Erstattung nach den üblichen ifp-Bedingungen - bei einem Eigenanteil von 50 Euro
- Achtung Volos: Spezialseminare gelten nicht als Arbeitszeit
Bei Abmeldungen weniger als 3 Monate vor Seminarbeginn stellen wir 150 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung (außer bei Krankheit, Prüfungen oder familiärer Notlage).