Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen des Instituts zur Förderung publizistischen Nachwuchses e.V. (ifp)
Das Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses e.V. (ifp) bietet neben einer studien- und volontariatsbegleitenden Journalistenausbildung auch allgemein zugängliche Weiterbildungsseminare für Journalisten an. Für diese Weiterbildungsseminare gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sich nicht aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.
Anmeldung / Teilnahmegebühren
Die Anmeldung kann schriftlich per Post, Fax bzw. E-Mail oder online erfolgen und wird vom ifp bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Buchungsvertrag verbindlich zustande. Anmeldungen sind erst verbindlich, wenn sie vom ifp schriftlich bestätigt worden sind. Das ifp behält sich vor, aus fachlichen Gründen bei den Seminarteilnehmern eine Auswahl zu treffen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der zeitlichen Folge der Eingänge der Anmeldungen.
Maßgeblich sind die im Seminarprogramm ausgewiesenen Teilnahmegebühren, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vergütung vereinbart wurde. Die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich vor Seminarbeginn zur Zahlung fällig.
Rücktritt des Teilnehmers
Ein Teilnehmer kann mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Für die Erstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr gelten folgende Staffeln:
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgt eine volle Rückzahlung bzw. keine Berechnung der gebuchten Teilnahmegebühren.
Bei Rücktritt bis 7 Wochentage vor Kursbeginn erfolgt eine hälftige Rückzahlung der gebuchten Gebühren. Bei einem späteren Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung der gebuchten Teilnahmegebühr.
Bei den Grund- und Aufbaukursen für Volontäre an Tageszeitungen gelten nachfolgende Ausfallgebühren:
Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs I vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs II nach der Teilnahme am Grundkurs I zurückgezogen wird, werden 25 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn eine Anmeldung zum Aufbaukurs vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Absage / Verschiebung von Seminaren
Melden sich zu wenig Teilnehmer an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung des Seminars unzumutbar machen, behält sich das ifp vor, Seminare zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage durch das ifp werden vom Teilnehmer geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Bei zeitlicher Verschiebung des Kurses kann der Teilnehmer unter Erstattung bereits geleisteter Gebühren vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche weiteren Ansprüche gegen das ifp sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Umfang und Inhalt der Seminare
Der Umfang sowie der Inhalt der jeweiligen Seminare ergeben sich aus dem Seminarprogramm des ifp. Das ifp behält sich geringfügige inhaltliche Änderungen der Seminare vor und kann jederzeit einen Ersatzreferenten, z.B. bei Erkrankung, stellen. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr.
Seminarunterlagen
Sämtliche während des Seminarbetriebes vom Teilnehmer erstellten Arbeitsergebnisse im Hörfunk-, TV- und Onlinebereich werden dem ifp unentgeltlich zur vollständigen Nutzung, insbesondere zur Vervielfältigung und weiteren Nutzung während des Ausbildungsbetriebes sowie zur Ausstrahlung etwa im Aus- und Fortbildungskanal (AFK-TV) München überlassen.
Unterkunft
Während der Seminare gilt die Hausordnung des ifp.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung des ifp und seiner Mitarbeiter für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Buchung Tages- oder mehrtägige Veranstaltungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung das Programm und eine Teilnehmer- bzw. Übernachtungsliste vorzulegen. Einzelabrechnungen mit den Teilnehmern sind – mit Ausnahme von Getränken und Telefonkosten – nicht möglich.
Im Fall eines – auch teilweisen – Rücktritts durch den Veranstalter, der nur schriftlich erfolgen kann, hat dieser folgende Kosten zu ersetzen:
- Die Hälfte der Raummiete, wenn der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung erfolgt und die Räume nicht anderweitig vermietet werden konnten; die volle Raummiete bei späterem Rücktritt, wenn nicht anderweitig vermietet werden konnte.
- Die Hälfte der Übernachtungskosten, wenn der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung erfolgt und die reservierten Zimmer nicht anderweitig vermietet werden konnten; die vollen Übernachtungskosten bei späterem Rücktritt, wenn nicht anderweitig vermietet werden konnte.
- Die Hälfte der Verpflegungskosten, wenn der Rücktritt sieben bis vier Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt; drei Viertel der Verpflegungskosten bei späterem Rücktritt.
Bei Abweichungen von uns bekanntgegebenen Inhalt der Veranstaltung sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Veranstalter verpflichtet sich, einen Verantwortlichen zu benennen, der als Ansprechpartner während der gesamten Veranstaltung anwesend ist.
Rücktrittsrechte aufgrund der Corona-Virus-Pandemie
Aufgrund der aktuell weltweiten Corona-Virus-Pandemie behält sich das ifp vor, dass es von getä-tigten Gäste-Buchungen in folgenden Fällen jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zurücktreten und somit die Buchung kostenfrei stornieren kann, sofern der Vertrag nicht bereits nachdem Gesetz als aufgelöst gilt.
- Das ifp oder Zielgebiet wird laut behördlicher Verfügung unter Quarantäne gestellt o-der ist nicht mehr zugänglich (unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand = höhere Gewalt)
- Das ifp kann die aktuellen Auflagen zum Schutz seiner Gäste im Haus nicht umsetzen.
Für den Gast fallen in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt Stornierungsgebühren an, er ist von seiner Zahlungspflicht befreit. Das ifp ist in diesen Fällen von seiner Leistungs-pflicht sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen befreit. Erfolgt eine Stornierung aufgrund einer Erkrankung des Gastes oder Gruppenteilnehmers oder der Absage einer Veranstaltung (Messe, Event, Konzert, Oktoberfest etc.), bedeutet dies nicht, dass der Zahlungsanspruch des ifp entfällt. Das ifp hat weiterhin Anspruch auf die vereinbarten Übernachtungskosten und bei Bedarf auch Verpflegungsaufwendungen. Es gelten die Stornierungsgebühren siehe „Rücktritt des Teilnehmers“ bzw. „Buchung bei Tages- oder mehrtägige Veranstaltungen“ mit dem Un-terpunkt Rücktritt durch den Veranstalter.
Datenschutz
Aus organisatorischen Gründen speichert das ifp die Teilnehmerdaten (Name, Adresse, Bankverbindung). Sofern gewünscht, kann diese Datenspeicherung nach Beendigung des besuchten Seminares gelöscht werden.
Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Bitte beachten Sie, dass unser Haus ein Nichtraucherhaus ist.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.
München, 15. Oktober 2020
Bernhard Remmers
Journalistischer Direktor
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