Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Instituts für publizistische Ausbildung e.V. - im Weitern ifp genannt.
Das ifp bietet neben einer studien- und volontariatsbegleitenden Journalismusausbildung auch allgemein zugängliche Seminare für Journalistinnen und Journalisten an.
Zudem vermietet das ifp Gästezimmer, Seminarräume und Studios (mit und ohne Verpflegung).
Für diese Seminare (Weiterbildungen, Modulseminare) und Vermietungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sich nicht aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.
Anmeldung / Teilnahmegebühren
Die Anmeldung kann schriftlich per Post bzw. E-Mail oder online erfolgen und wird vom ifp bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Buchungsvertrag verbindlich zustande. Anmeldungen sind erst verbindlich, wenn sie vom ifp schriftlich bestätigt worden sind. Das ifp behält sich vor, aus fachlichen Gründen bei den Seminarteilnehmenden eine Auswahl zu treffen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der zeitlichen Folge der Eingänge der Anmeldungen.
Maßgeblich sind die im Seminarprogramm ausgewiesenen Teilnahmegebühren, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vergütung vereinbart wurde. Die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich vor Seminarbeginn zur Zahlung fällig.
Rücktritt von Teilnehmenden
Ein/e Teilnehmende/r kann mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Für die Erstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr gelten folgende Staffeln:
Wenn eine Anmeldung zu einem Seminar vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet.
Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei den Grund- und Aufbaukursen für Volontärinnen und Volontäre an Tageszeitungen gelten nachfolgende Ausfallgebühren:
Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs I vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs II nach der Teilnahme am Grundkurs I zurückgezogen wird, werden 25 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn eine Anmeldung zum Aufbaukurs vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Absage / Verschiebung von Seminaren
Melden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung des Seminars unzumutbar machen, behält sich das ifp vor, Seminare zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage durch das ifp werden geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Bei zeitlicher Verschiebung des Kurses kann ein/e Teilnehmer/in unter Erstattung bereits geleisteter Gebühren vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche weiteren Ansprüche gegen das ifp sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Umfang und Inhalt der Seminare
Der Umfang sowie der Inhalt der jeweiligen Seminare ergeben sich aus dem Seminarprogramm. Das ifp behält sich geringfügige inhaltliche Änderungen der Seminare vor und kann jederzeit eine/n Ersatzreferenten/-referentin, z.B. bei Erkrankung, stellen. Dies berechtigt Teilnehmende weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr.
Seminarunterlagen
Sämtliche während des Seminarbetriebes von Teilnehmenden erstellten Arbeitsergebnisse im Hörfunk-, TV- und Onlinebereich werden dem ifp unentgeltlich zur vollständigen Nutzung, insbesondere zur Vervielfältigung und weiteren Nutzung während des Ausbildungsbetriebes sowie zur Ausstrahlung etwa bei der Mediaschool Bayern überlassen.
Unterkunft
Während der Seminare gilt die Hausordnung des ifp.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung des ifp und seiner Mitarbeitenden für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Buchung Tages- oder mehrtägige Veranstaltungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung das Programm und eine Teilnahme- bzw. Übernachtungsliste vorzulegen. Einzelabrechnungen mit Teilnehmenden sind – mit Ausnahme von Getränken und Telefonkosten – nicht möglich.
Führt ein Kunde eine gebuchte Veranstaltung (ggf. mit Übernachtungen) nicht durch, aus Gründen, die das ifp nicht zu vertreten hat, so erhebt das ifp folgende pauschale Ausfallentschädigung für gebuchte Übernachtungen und Raummieten:
- Bis 4 Wochen (29 Kalendertage) vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde kostenfrei stornieren: 0 % Ausfallentschädigung.
- 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (28. bis 8. Tag): 50 % Ausfallentschädigung
- 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn (7. bis 3. Tag): 80 % Ausfallentschädigung
- Ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % Ausfallentschädigung
Mahlzeiten und Catering können bis Dienstag der Vorwoche abbestellt oder reduziert werden. Bei späteren Abbestellungen oder Reduzierungen werden diese mit 100 % in Rechnung gestellt.
Bei Abweichungen von uns bekanntgegebenen Inhalt der Veranstaltung sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Veranstalter verpflichtet sich, einen Verantwortlichen zu benennen, der als Ansprechperson während der gesamten Veranstaltung anwesend ist.
Zimmerbuchungen
Kostenlose Stornierung bis 12.00 Uhr am Vortag. Erfolgt die Absage nach 12.00 am Vortag der Anreise werden 100 Prozent des vereinbarten Buchungspreises in Rechnung gestellt.
Datenschutz
Aus organisatorischen Gründen speichert das ifp die Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Name, Adresse, Bankverbindung). Sofern gewünscht, kann diese Datenspeicherung nach Beendigung des besuchten Seminares gelöscht werden.
Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Bitte beachten Sie, dass unser Haus ein Nichtraucherhaus ist.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.
München, 28.11.2023
Isolde Fugunt
Journalistische Direktorin und Geschäftsführerin
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