Für das spirituelle Wohl
In einer christlichen Journalistenschule sollte das Geistliche natürlich nicht vernachlässigt werden. Deswegen gibt es im ifp zwei Direktoren – den journalistischen Direktor Bernhard Remmers und den geistlichen Direktor Br. Helmut Rakowski OFMCap. Selbstredend stehen beide Direktoren den Auszubildenden und Absolventen jederzeit mit Rat und Tat zu Seite. Speziell Bruder Helmut Rakowski liegt das spirituelle Wohl der Menschen im ifp besonders am Herzen und er freut sich über jedes Gespräch, bei dem er sein offenes Ohr anbieten darf.
Besinnungswochenenden
Zusätzlich können sich Auszubildende und Absolventen mit organisatorischer und finanzieller Unterstützung durch das ifp auf spirituelle Besinnungswochenenden begeben.
Diese werden von den Interessenten selbst organisiert, wobei das geistliche Programm in der Verantwortung von Bruder Helmut Rakowski liegt. Er berät die Interessenten auch gerne bei inhaltlichen Fragen und bei der Suche nach erfahrenen Personen für die geistliche Begleitung.
Voraussetzung für eine Förderung der Besinnungswochenenden (in der Regel zwei Übernachtungen) ist,
- dass diese möglichst in einem kirchlichen Haus stattfinden,
- dass eine geistliche Begleiterin / ein geistlicher Begleiter die ganze Zeit über dabei ist und
- dass es inhaltlich um religiöse Besinnung und nicht um reine Informationsvermittlung geht.
Damit die Journalistenschule ifp ein Besinnungswochenende finanziell unterstützt, muss im Vorfeld des Wochenendes ein Kostenplan (siehe Formulare unten) vorliegen und die Zustimmung des ifp für die geistliche Begleitung, das Programm und das Tagungshaus eingeholt werden. Eine Übersicht über die bislang für Besinnungswochenenden bereits genutzten Tagungshäuser finden Sie hier oder über die Kachel rechts.
Unten sind außerdem Checklisten für Besinnungswochenenden zu finden, mit denen die meisten organisatorischen Fragen geklärt werden können.
Ansonsten hilft Anna Hinz gerne bei der Organisation weiter.
Besinnungswochenenden für Auszubildende
Für Besinnungswochenenden während der Ausbildung übernimmt das ifp die Reisekosten (Regelung wie bei Seminaren) sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten (z. B. Raummieten) bis 80 Euro pro Person/pro Tag. Das ifp trägt die Fahrt- und Aufenthaltskosten und das Honorar für den geistlichen Begleiter.
Besinnungswochenenden für Absolventen
Für Besinnungswochenenden nach der Ausbildung gibt das ifp einen Kost- und Logis-Pauschalzuschuss von insgesamt 150 Euro. Für den geistlichen Begleiter trägt das ifp zudem die Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie das Honorar (maximal 380 Euro). Weitere Kosten (wie z.B. Fahrtkosten der Teilnehmer) werden nicht vom ifp übernommen.
Literaturtipps
- Michael Fischer (Hrsg.): Buch der Ruhe und der Stille. Inspirationen aus dem Geist der Klöster. Freiburg 2003
- Erhard Gorys: Zu Gast in Klöstern. München 2000
Formulare
Checkliste Besinnungswochenenden für Auszubildende (pdf, 31,32 kb)
Kostenplan Besinnungswochenenden für Auszubildende (pdf, 94,24 kb)
Checkliste Besinnungswochenenden für Absolventen (pdf, 30,65 kb)
Kostenplan Besinnungswochenenden für Absolventen (pdf, 34,32 kb)