Für das spirituelle Wohl
In einer christlichen Journalistenschule sollte das Geistliche natürlich nicht vernachlässigt werden. Die geistliche Direktorin Sr. Stefanie Strobel ist die Ansprechperson für Besinnungswochenenden.
Besinnungswochenenden
Zusätzlich zur journalistischen Ausbildung können sich Auszubildende und Ehemalige mit organisatorischer und finanzieller Unterstützung durch das ifp auf spirituelle Besinnungswochenenden begeben. Diese werden von den Jahrgängen selbst organisiert nach Absprache mit Sr. Stefanie Strobel.
Ein solches Wochenende kann unterschiedliche Akzente haben: es kann der spirituellen Vertiefung dienen oder um sich persönlich u.a. mit kirchlichen Themen auseinanderzusetzen oder auch beispielsweise der Fragestellung des christlichen Profils in der journalistischen Arbeit heute etc. Es dient auch der Begegnung und des Austausches unter Kolleg*innen. Es ist jedoch keine reine Freizeitveranstaltung oder ein Wochenende, wo es nur um Informationsvermittlung geht.
Voraussetzung für eine Förderung der Besinnungswochenenden (in der Regel zwei Übernachtungen) ist,
- dass diese möglichst in einem kirchlichen Haus stattfinden,
- dass eine geistliche Begleiterin/ ein geistlicher Begleiter die ganze Zeit über dabei ist
- dass es inhaltlich um religiöse Besinnung und nicht um eine Freizeitveranstaltung oder um reine Informationsvermittlung geht
- ein Kostenplan (siehe Formulare unten), der im Vorfeld vorliegen muss
- die Zustimmung des ifp für die geistliche Begleitung, sowie für das Programm und dem Tagungshaus
Für Volontäre und Volontärinnen externer Kunden werden keine Kosten übernommen.
Eine Übersicht über die bislang für Besinnungswochenenden genutzten Tagungshäuser finden Sie hier oder über die Kachel rechts.
Im Anhang finden sich Checklisten für Besinnungswochenenden, mit denen die meisten organisatorischen Fragen geklärt werden können.
Darüber hinaus hilft Gisela von Kreß gerne bei der Organisation weiter.
Besinnungswochenenden für Auszubildende
Kostenübernahme:
Für Besinnungswochenenden während der Ausbildung übernimmt das ifp die Reisekosten (Regelung wie bei Seminaren) sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung (ohne Getränke) bis max. 100 Euro pro Person/pro Tag und Nebenkosten durch evtl. Raummieten. Das ifp trägt die Fahrt- und Aufenthaltskosten und das Honorar für die geistliche Begleitung.
Besinnungswochenenden für Ehemalige
Kostenübernahme:
Für Besinnungswochenenden nach der Ausbildung gibt das ifp einen Kost- und Logis-Pauschalzuschuss von insgesamt 150 Euro. Für die geistliche Begleitung trägt das ifp zudem die Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie das Honorar (max. 420 Euro/Tag bzw. 840 für zwei Tage). Weitere Kosten (wie z.B. Fahrtkosten der Teilnehmenden) werden nicht vom ifp übernommen.
Formulare
Checkliste Besinnungswochenende Auszubildende.pdf
Kostenplan Besinnungswochenende Auszubildende.pdf
Checkliste Besinnungswochenende für Ehemalige.pdf
Kostenplan Besinnungswochenende für Ehemalige.pdf